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08.04.2022

neue daten für luftfrachtsendungen nach ägypten erforderlich

Was ändert sich? Für alle Sendungen nach Ägypten werden ab dem 15. April 2022 drei Datenelemente auf MAWB- und HAWB-Ebene obligatorisch sein:

 

1. ACID Nummer

2. Empfänger-Code, ausgestellt von der ägyptischen Steuerbehörde
3. Mehrwertsteuer- oder Registrierungsnummer des Versenders, die von der zuständigen Behörde im Heimatland des Exporteurs vergeben wird.

 

Bei Nichtbeachtung können die Sendungen nicht angenommen werden, und eine Zollabfertigung ist nicht möglich.

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